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BVerwG, 16.06.1970 - II WDB 14.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 07.04.1933 - I 303/33
1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44 …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - II WDB 14.70
Als Versäumung einer Frist, die nach § 44 Satz 1 StPO geheilt werden kann, ist es auch anzusehen, wenn die an sich rechtzeitige Prozeßhandlung der vorgeschriebenen Form entbehrt und die rechtzeitige formgerechte Handlung durch unabwendbaren Zufall verhindert worden ist (vgl. RGSt 67, 197, 199; OLG Hamm NJW 1956, 1571 [OLG Hamm 24.05.1956 - 3 Ws 141/56]).